Einwohnerantrag abgelehnt

Der bei der hannoverschen Stadtverwaltung im Dezember eingegangene Einwohnerantrag zur Änderung des Wohnkonzeptes erfüllt nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Statt der erforderlichen 8.000 sind nur 7.676 gültige Unterschriften eingereicht worden. Deshalb hat der Verwaltungsausschuss des Rates den Antrag abgelehnt.

Die Prüfung ergab: Von den insgesamt 8.815 eingereichten Unterschriften waren 322 von Personen, die nicht in Hannover gemeldet waren. 263 Unterschriften kamen von Personen, die nicht im Einwohnermeldeverfahren „MESO“ ermittelbar waren, weil keine eindeutige Zuordnung von Person, Geburtsdatum und Anschrift möglich war.

8.230 Unterschriften konnten nach „MESO“ elektronisch festgestellt werden. Davon waren 554 Unterschriften ungültig. Gründe für die Ungültigkeit waren insbesondere doppelt geleistete Unterschriften, Wegzüge aus dem Gemeindegebiet vor dem Tag der Einreichung und Meldung nur mit Nebenwohnsitz. Damit erfüllen diese 554 Unterschriften ebenfalls nicht die rechtlichen Voraussetzungen (nach § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 4 NKomVG).

Die InitiatorInnen des Einwohnerantrags beabsichtigten eine Änderung des Wohnkonzepts dahingehend, dass Kleingärten nicht für Wohnen in Anspruch genommen werden sollten. Im Fall einer Zulassung durch den Verwaltungsausschuss hätte sich der Rat noch einmal mit dem Wohnkonzept beschäftigen müssen.

Dennis Dix
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Pressemitteilung veröffentlicht: Montag, 23.03.2015 20:00 Uhr

Quelle: Presseserver Hannover, Landeshauptstadt Hannover, 23.03.2015

Link zur Drucksache Nr. 0572/2015 Zulässigkeit des Einwohnerantrages (§ 31 NKomVG) zur Änderung des Wohnkonzeptes: https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/0572-2015