Mehr Demokratie: Hürden zu hoch – Rat soll Kleingärten auf die Tagesordnung setzen

Mehr Demokratie e.V. -23. März 2015
324 Unterschriften fehlen – Einwohnerantrag in Hannover unzulässig
[05/15] Mehr Demokratie: Hürden zu hoch – Rat soll Kleingärten auf die Tagesordnung setzen
Von Dirk Schumacher

In der Landeshauptstadt Hannover ist jetzt der Einwohnerantrag „Sicherung der Kleingartenflächen in Hannover“ für unzulässig erklärt worden. Der Verwaltungsausschuss Hannover hat dies am 19. März beschlossen, weil statt der erforderlichen 8000 Unterschriften nur 7676 der eingereichten Unterschriften gültig waren. Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. erklärt dazu: „8000 Unterschriften damit der Rat sich einmal mit einem Anliegen der Bürger beschäftigt? Das ist zuviel! Die Hürden für Einwohneranträge sollten deutlich gesenkt werden“. Weber verweist darauf, dass bei Bürgerbegehren für Großstädte eine deutliche Hürdensenkung geplant sei. Eine Senkung der Hürden bei Einwohneranträgen sei daher nur folgerichtig.Weber fordert den Rat der Stadt Hannover auf, sich trotz des Scheiterns an der Unterschriftenhürde noch einmal mit dem Anliegen des Einwohnerantrages zu beschäftigen. „Auch wenn einige Unterschriften fehlen, sind 7676 Unterschriften kein Pappenstiel. Hinter dem Anliegen stehen viele Menschen, der Rat sollte die Kleingärten daher auf seine Tagesordnung setzen“. Sonst entstehe der Eindruck, man wische ein berechtigtes Anliegen mit einem Federstrich vom Tisch, so Weber weiter.

Im Dezember hatte die Bürgerinitiative, die hinter dem Einwohnerantrag steht, über 8000 Unterschriften eingereicht. Die Initiatoren des Einwohnerantrages wollten verhindern, dass im Rahmen des vom Rat beschlossenen „Wohnentwicklungsplanes 2025“ bisherige Kleingartenflächen in Wohnflächen umgewidmet werden.

Mit einem Einwohnerantrag können Bewohnerinnen und Bewohner einer Kommune ein Anliegen auf die Tagesordnung des Stadtrates setzen. Geregelt ist die in §31 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Damit ein Einwohnerantrag erfolgreich ist, muss vorher eine festgelegte Anzahl von Unterschriften zusammenkommen, in Hannover liegt diese Zahl bei 8.000 Unterschriften. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sieht je nach Einwohnerzahlen unterschiedliche Unterschriftenhürden vor.

Quelle: Mehr Demokratie e.V. Landesverband Bremen/Niedersachsen – 23.03.2015

Internet: http://bremen-nds.mehr-demokratie.de/Artikel veröffentlicht: Montag, 23.03.2015