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Mehr Demokratie: Hürden zu hoch – Rat soll Kleingärten auf die Tagesordnung setzen

Mehr Demokratie e.V. -23. März 2015
324 Unterschriften fehlen – Einwohnerantrag in Hannover unzulässig
[05/15] Mehr Demokratie: Hürden zu hoch – Rat soll Kleingärten auf die Tagesordnung setzen
Von Dirk Schumacher

In der Landeshauptstadt Hannover ist jetzt der Einwohnerantrag „Sicherung der Kleingartenflächen in Hannover“ für unzulässig erklärt worden. Der Verwaltungsausschuss Hannover hat dies am 19. März beschlossen, weil statt der erforderlichen 8000 Unterschriften nur 7676 der eingereichten Unterschriften gültig waren. Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. erklärt dazu: „8000 Unterschriften damit der Rat sich einmal mit einem Anliegen der Bürger beschäftigt? Das ist zuviel! Die Hürden für Einwohneranträge sollten deutlich gesenkt werden“. Weber verweist darauf, dass bei Bürgerbegehren für Großstädte eine deutliche Hürdensenkung geplant sei. Eine Senkung der Hürden bei Einwohneranträgen sei daher nur folgerichtig.Weber fordert den Rat der Stadt Hannover auf, sich trotz des Scheiterns an der Unterschriftenhürde noch einmal mit dem Anliegen des Einwohnerantrages zu beschäftigen. „Auch wenn einige Unterschriften fehlen, sind 7676 Unterschriften kein Pappenstiel. Hinter dem Anliegen stehen viele Menschen, der Rat sollte die Kleingärten daher auf seine Tagesordnung setzen“. Sonst entstehe der Eindruck, man wische ein berechtigtes Anliegen mit einem Federstrich vom Tisch, so Weber weiter.

Im Dezember hatte die Bürgerinitiative, die hinter dem Einwohnerantrag steht, über 8000 Unterschriften eingereicht. Die Initiatoren des Einwohnerantrages wollten verhindern, dass im Rahmen des vom Rat beschlossenen „Wohnentwicklungsplanes 2025“ bisherige Kleingartenflächen in Wohnflächen umgewidmet werden.

Mit einem Einwohnerantrag können Bewohnerinnen und Bewohner einer Kommune ein Anliegen auf die Tagesordnung des Stadtrates setzen. Geregelt ist die in §31 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Damit ein Einwohnerantrag erfolgreich ist, muss vorher eine festgelegte Anzahl von Unterschriften zusammenkommen, in Hannover liegt diese Zahl bei 8.000 Unterschriften. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sieht je nach Einwohnerzahlen unterschiedliche Unterschriftenhürden vor.

Quelle: Mehr Demokratie e.V. Landesverband Bremen/Niedersachsen – 23.03.2015

Internet: http://bremen-nds.mehr-demokratie.de/Artikel veröffentlicht: Montag, 23.03.2015

 

Einwohnerantrag abgelehnt

Der bei der hannoverschen Stadtverwaltung im Dezember eingegangene Einwohnerantrag zur Änderung des Wohnkonzeptes erfüllt nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Statt der erforderlichen 8.000 sind nur 7.676 gültige Unterschriften eingereicht worden. Deshalb hat der Verwaltungsausschuss des Rates den Antrag abgelehnt.

Die Prüfung ergab: Von den insgesamt 8.815 eingereichten Unterschriften waren 322 von Personen, die nicht in Hannover gemeldet waren. 263 Unterschriften kamen von Personen, die nicht im Einwohnermeldeverfahren „MESO“ ermittelbar waren, weil keine eindeutige Zuordnung von Person, Geburtsdatum und Anschrift möglich war.

8.230 Unterschriften konnten nach „MESO“ elektronisch festgestellt werden. Davon waren 554 Unterschriften ungültig. Gründe für die Ungültigkeit waren insbesondere doppelt geleistete Unterschriften, Wegzüge aus dem Gemeindegebiet vor dem Tag der Einreichung und Meldung nur mit Nebenwohnsitz. Damit erfüllen diese 554 Unterschriften ebenfalls nicht die rechtlichen Voraussetzungen (nach § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 4 NKomVG).

Die InitiatorInnen des Einwohnerantrags beabsichtigten eine Änderung des Wohnkonzepts dahingehend, dass Kleingärten nicht für Wohnen in Anspruch genommen werden sollten. Im Fall einer Zulassung durch den Verwaltungsausschuss hätte sich der Rat noch einmal mit dem Wohnkonzept beschäftigen müssen.

Dennis Dix
Telefon: (0511) 168-46040, Fax: (0511) 168-45351
15.3@hannover-stadt.de

Pressemitteilung veröffentlicht: Montag, 23.03.2015 20:00 Uhr

Quelle: Presseserver Hannover, Landeshauptstadt Hannover, 23.03.2015

Link zur Drucksache Nr. 0572/2015 Zulässigkeit des Einwohnerantrages (§ 31 NKomVG) zur Änderung des Wohnkonzeptes: https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/0572-2015

8810 Unterschriften an die hannoversche Umweltdezernentin übergeben

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Übergabe der Unterschriftenlisten an die erste Stadträtin Frau Tegtmeyer-Dette (vorne in der Mitte) vor dem Rathaus in Hannover von den vertretungsberechtigten Karsten Plotzki und Susanne Leibold mit einigen UnterstützerInnen der Bürgerinitiative.

Am 10.12.2014 konnten wir insgesamt 8810 Unterschriften der ersten Stadträtin und Umweltdezernentin Frau Tegtmeyer-Dette übergeben. Die Unterschriften für den Einwohnerantrag zur dauerhaften Sicherung der Kleingartenflächen werden jetzt im Rathaus geprüft.  Mit einem Einwohnerantrag können Bewohnerinnen und Bewohner niedersächsischer Kommunen ein Anliegen auf die Tagesordnung des Stadtrates setzen. Geregelt ist die in §31 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Bisher einmalig in Hannover. Für Hannover mussten mindestens 8000 Unterschriften zusammenkommen. Die erforderliche Anzahl wurde damit ausreichend erlangt.

Die Lebensqualität Hannovers hängt in hohem Maße von einem ausreichenden Angebot an wohnungsnahen Grünflächen ab. Diese werden durch zu hohen Flächenverbrauch aufs Spiel gesetzt. Wir bringen uns als Bürgerinitiative mit dem Einwohnerantrag aktiv in den begonnenen Bürgerbeteiligungsprozess “Mein Hannover 2030″ ein.  Das Stadtentwicklungskonzepts “Mein Hannover 2030″ berücksichtigt bisher nicht ausreichend das Thema Umwelt- Natur- und Klimaschutz. Noch immer wird Umweltschutz dem Wachstumsbegriff der Wirtschaft untergeordnet. Dabei spricht die Fachwelt schon lange vom ökologischen Fußabdruck und dem Zeitalter der Postwachstumsökonomie.